- Gauss Academy
- Für Unternehmen
- Fördermöglichkeiten
Weiterbildung & Finanzierung
Fördermöglichkeiten für KI-Weiterbildung
Je nach Unternehmen, Beschäftigten und Weiterbildungsformat können Fördermöglichkeiten bestehen. Hier finden Sie zwei unterschiedliche Wege – mit Voraussetzungen, Grenzen und den zuständigen Stellen.
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage. Für die Gauss Academy und konkrete Angebote ist derzeit keine Förderzulassung nachgewiesen.
Unternehmen & Beschäftigte
Bundesagentur für ArbeitDie Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen; eine Durchführung in mehreren Abschnitten ist möglich.
Weg und Voraussetzungen ansehenSolo-Selbstständige
BMAS / ESF PlusSolo-Selbstständigkeit im Haupterwerb, Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, mindestens zwei Jahre am Markt und höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Weg und Voraussetzungen ansehenUnverbindliche Orientierung, keine Förderzusage. Für die Gauss Academy und konkrete Angebote ist derzeit keine Förderzulassung nachgewiesen.
Unternehmen & Beschäftigte
Beschäftigte weiterqualifizieren.
Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die BA grundsätzlich die vollständige Übernahme der Lehrgangskosten vor (Soll-Regelung).
Stand: September 2026
Wesentliche Voraussetzungen
- Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen; eine Durchführung in mehreren Abschnitten ist möglich.
- Sowohl Bildungsträger als auch konkrete Weiterbildung benötigen im hier beschriebenen klassischen Förderweg die erforderliche Zulassung.
- Die Inhalte müssen über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
- Die Zuschusshöhe richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße. Verbundene und Partnerunternehmen werden gemeinsam betrachtet.
- Frühzeitig vor Beginn mit dem Arbeitgeber-Service sprechen. Die zuständige Agentur prüft die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen und entscheidet über die Bewilligung.
Dies sind allgemeine Programmbedingungen, keine Zusage für ein Gauss-Angebot. Eine AZAV-Träger- oder Maßnahmezulassung der Gauss Academy ist derzeit nicht nachgewiesen. Daraus lässt sich keine Förderfähigkeit unserer Weiterbildungen ableiten.
Offizielle Primärquellen · Bundesagentur für Arbeit
Solo-Selbstständige
KOMPASS: den eigenen Lernweg stärken.
Bis zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten, höchstens 4.500 € Zuschuss (Berechnungsbasis maximal 5.000 € ohne Mehrwertsteuer). Rückerstattung nach Antrag und Prüfung.
Stand: September 2026
Wesentliche Voraussetzungen
- Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb, Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, mindestens zwei Jahre am Markt und höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
- Die Qualifizierung umfasst mindestens 20 Stunden und muss innerhalb von sechs Monaten nach Scheckausgabe abgeschlossen werden. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
- Ein Beratungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle ist verpflichtend. Erst den Qualifizierungsscheck erhalten, dann verbindlich anmelden oder beginnen.
- KOMPASS zertifiziert keine einzelnen Angebote. Die Anlaufstelle prüft den konkreten Bedarf und die Eignung; die Bewilligungsbehörde DRV Knappschaft-Bahn-See entscheidet über die Erstattung.
- Reiner Einzelunterricht und innerbetriebliche Qualifizierung sind ausgeschlossen. Erforderlich ist ein als Gruppenunterricht ausgeschriebenes Format; weitere Qualitäts- und Teilnahmebedingungen sind individuell zu prüfen.
Keine Zusage für einen Gauss-Kurs und kein Rechtsanspruch. Die monatliche Scheckausgabe ist derzeit begrenzt; eine zeitnahe Ausstellung ist nicht sichergestellt. Sie gehen zunächst finanziell in Vorleistung. Auch ein Scheck ist noch keine verbindliche Erstattungszusage.
Weiterdenken
Inhalte zuerst. Finanzierung mitdenken.
Persönlich einordnen
Den Bedarf verstehen. Möglichkeiten einordnen.
Wir sprechen über Ihren Weiterbildungsbedarf und geben eine unverbindliche Orientierung. Die Förderstelle prüft und entscheidet; unser Gespräch ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung.
Fördermöglichkeiten besprechen